Wegbegleiter Wagrien/Fehmarn
gemeinnützige GmbH

Verschaffen Sie sich mit unserem Konzept einen Überblick über unser Angebot Soziotherapie:

Gesetzliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage der Soziotherapie ist § 37a SGB V.

Zielgruppe der Soziotherapie

Anspruch auf Soziotherapie haben Menschen mit psychischen Erkrankungen, die ambulanten psychiatrischen Unterstützungsbedarf haben und die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind.

Ziele der Soziotherapie

Soziotherapie kann darauf abzielen,

● Klinikaufenthalte zu vermeiden,
● eine passende Tagesstruktur zu entwickeln,
● vorhandene Selbsthilfepotentiale zu entdecken,
● persönliche Netzwerke aufzubauen,
● mit der psychischen Erkrankung umgehen bzw. leben zu lernen,
● soziale Integration und Teilhabe erfahren zu können.

Voraussetzungen und Leistungsumfang

Voraussetzung für die Verordnung der Soziotherapie ist eine psychische Erkrankung mit Beeinträchtigung des Antriebs, der Belastbarkeit, der Konzentration, des problemlösenden Denkens und der Fähigkeit zur Bewältigung des Alltags.
Die Hilfe wird von einem Facharzt verschrieben, der auf einer Liste der Kassenärztlichen Vereinigung eingetragen und somit zugelassen ist. Der Inhalt wird zwischen Betroffenem, Facharzt und Soziotherapeut abgesprochen und in einem Behandlungsplan festgelegt.
Die Kosten der Soziotherapie übernimmt die Krankenkasse in einem Umfang von 120 Soziotherapiestunden innerhalb von drei Jahren. Bei vorhandener Zuzahlungsbefreiung, die oft bereits aufgrund notwendiger Medikamentenzuzahlungen vorliegt, entstehen keine Eigenkosten. Ansonsten beträgt der Eigenanteil zehn Prozent für jeden Behandlungstag bzw. mindestens fünf, maximal zehn Euro.

Inhalte der Soziotherapie

Zu den Inhalten gehören unter anderem:
● Beratung
● Begleitung
● Koordination verschiedener Hilfsangebote
● Anstoß psychiatrischer und nichtpsychiatrischer Hilfen
● praktische Unterstützung, Anleitung, Motivation
● Krisenintervention
● Unterstützung in Konfliktfällen
● Krisenprophylaxe
● Kontakt- und Beziehungsgestaltung

In der Regel findet Soziotherapie im Einzelkontakt und im Lebensbereich der Betroffenen statt. Bei Bedarf kann die Soziotherapie auch als Gruppenangebot angeboten werden.

Aufnahmeverfahren

Die Kosten der Soziotherapie tragen die Krankenkassen. Die Krankenkassen gewähren die Leistung auf Basis eines mit uns abgeschlossenen Vertrags oder im Rahmen von Einzelfallentscheidungen.
Nach Verordnung und Zustimmung der Krankenkasse kann die Soziotherapie beginnen.