Verschaffen Sie sich mit unserem Konzept einen Überblick über unser Angebot Psychosoziale Assistenz Fehmarn/Heiligenhafen:
Rechtsgrundlage
Die Assistenzleistung nach § 78 SGB IX ist eine ambulante Form der Eingliederungshilfe mit dem Ziel der sozialen Teilhabe.
Zielgruppe
Unser Angebot richtet sich an erwachsene Menschen im nördlichen Ostholstein, die psychisch beeinträchtigt sind und Unterstützung bei der Bewältigung ihres Lebensalltags benötigen. Anlässe können Ängste, Einsamkeit, Überforderung und der Wunsch nach längerfristiger Hilfe sein, beispielsweise auch im Anschluss an eine Klinikbehandlung.
Ziele
• Umgang mit der Erkrankung verbessern
• Wohnsituation befriedigend gestalten
• Erhalt oder Verbesserung der Selbständigkeit im Alltag
• Aufbau einer Tages- und Wochenstruktur
• aktive Freizeitgestaltung
• Erhalt oder Ausbau der sozialen Kontakte
• Bewältigung von Konflikten und Krisen
• sinnvolle Beschäftigung
• Umsetzung beruflicher Wünsche
Arbeitsweise
Der Umfang der Hilfe und die individuellen Ziele werden vor Beginn der Assistenz in einem Gesamtplan festgestellt.
Neben der Begleitung im Einzelkontakt, beispielsweise durch Hausbesuche, ist die Teilnahme an themenbezogenen Gruppenangeboten möglich, beispielsweise an unserer Kreativ-, Ausflugs- oder Bewegungsgruppe. Bei Interesse und Ideen können im Rahmen der Hilfe kleine, individuelle Projekte entwickelt werden, in denen die Freude an einer sinnvollen Tätigkeit im Vordergrund steht – vielleicht mit einer PC-Hilfe für Senioren, mit einer Hunde-Gassi-Hilfe oder mit dem Angebot schöner, handgemachter Produkte.
Grundprinzipien der Assistenz
Bedarfsorientierung: Die Hilfe setzt an den Fähigkeiten und an dem Willen des begleiteten Menschen an. Dessen Recht auf Selbstbestimmung und Eigenverantwortlichkeit ist stets zu berücksichtigen und zu stärken.
Sozialraumorientierung: Die Hilfe wird vernetzt und unter Nutzung der Sozialraumressourcen erbracht.
Partizipation und Mitwirkung: Die Selbstbestimmtheit und die Eigenverantwortlichkeit der begleiteten Menschen werden durch Beteiligung und Mitwirkung bei allen sie betreffenden Entscheidungen und Veranlassungen sichergestellt.
Schutz vor Gewalt und Missbrauch: Wir achten darauf, dass die Menschen in unserem Tätigkeitsbereich sicher sind vor Gewalt und Missbrauch. Wir verfügen über ein Schutzkonzept, das regelmäßig überprüft und mit Beteiligung der von uns begleiteten Menschen fortentwickelt wird.
Umgang mit Beschwerden: Bei uns gibt es einen verbindlichen Beschwerdeweg, der sicherstellt, dass einer Beschwerde kurzfristig nachgegangen und mit der betroffenen Person nach einer einvernehmlichen Lösung gesucht wird.
Aufnahmeverfahren
Wir informieren Sie gerne in einem ersten Gespräch über unser Hilfeangebot und unterstützen Sie bei der Beantragung der Hilfe. Kostenträger ist in der Regel der Kreis Ostholstein. Dieser führt das Gesamtplanverfahren und bescheidet den Antrag. Die Hilfe beginnt nach Erteilung der Kostenzusage.
Schnupperbesuch
Wenn Sie unsicher sind, ob unser Angebot den richtigen Weg für Sie darstellt, können Sie uns durch einen Schnupperbesuch näher kennenlernen. Wir sprechen gerne mit Ihnen eine Teilnahme an einem unserer Gruppenangebote ab.